AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaber: Marius Barthelmess, Leibnizstraße 69, 53177 Bonn, nachfolgend ‚Fotograf‘ genannt
Allgemeines
1. Die im folgenden aufgeführten AGB gelten für alle durch den Fotografen ausgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Die AGB gelten als vereinbart mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials. Ein Widerspruch des Kunden gegen die AGB ist schriftlich innerhalb von drei Werktagen möglich.
3. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden erfordern eine schriftliche Anerkennung durch den Fotografen.
4. Aufnahmen im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen unter Einsatz fotografischer Mittel geschaffenen Werke, unabhängig ihrer tech-nischen Form oder Mittel (Negative, Dia- Positive, Papierbilder, Videos, elektronische Bilddateien o.ä.).
Auftragsbearbeitung
1. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch ein Angebot des Fotografen und die Annahme durch den Auftraggeber zustande. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
2. Der Fotograf nimmt eine Vorauswahl der Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Produktion zur Verfügung gestellt werden, vor. Abweichungen hiervon bedürfen der Vereinbarung.
3. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen erteilt, sind Reklamationen zur Bildauf-fassung und der künstlerischen oder technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die damit verbundenen Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4. Sind dem Fotografen innerhalb einer Woche nach der Lieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß erfüllt.
Urheber- und Nutzungsrecht
1. Der Fotograf ist alleiniger Urheber sämtlicher von ihm geschaffener Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
2. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, für die Verwendung des Bildmaterials das einfache Nutzungsrecht zu dem vom Kunden angegebenen Zweck übertragen (Nutzung für den privaten Gebrauch). Jede darüber hinaus-gehende gewerbliche Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
4. Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars. Soweit dem Auftraggeber Aufnahmen in Printform überlassen werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Verwenders.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach schriftlicher Einwilligung des Fotografen gestattet. Im Falle der Verfremdung oder Entfernung des copyright-Logos durch den Auftraggeber ist der Fotograf berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
6. Rohmaterial wie Negative oder Dateien verbleibt auch nach Beendigung des Auftrages beim Fotografen. Eine Herausgabe des Rohmaterials erfolgt nur auf Basis einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Auftraggeber kann während der Ausführung des Auftrages entstandenes Rohmaterial erwerben, dies kann aufgrund gesonderter Vereinbarung erfolgen. Rohmaterial ist dasjenige Bildmaterial, welches bei der Durch-führung des Auftrages entsteht ohne jedwede Form der Bearbeitung.
Vergütung, Stornierung, Fälligkeit
1. Für die Erstellung von Aufnahmen wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale berechnet. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die angegebene Preise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Der Fotograf unterliegt der Kleinunternehmerregelung und ist vom Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer befreit. Sofern diese Befreiung nicht mehr vorliegt, weist der Fotograf gegenüber Endverbrauchern die Endpreise inkl. der Mehrwertsteuer aus.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (wie Material- und Laborkosten, Reisekosten und Spesen, Kosten für Modelle und Requisiten, Raummieten u.ä.) sind nicht im Honorar enthalten und werden durch den Auftraggeber übernommen.
4. Wird die vereinbarte Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer entsprechenden Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
5. Das vereinbarte Honorar ist bei Lieferung der Aufnahmen fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
6. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
7. Sofern der Auftraggeber einen Auftrag 48 Stunden vor dem vereinbarten Durchführungstermin zurücknimmt, entstehen hierdurch keine Kosten. Erfolgt eine Stornierung kürzer als 48 Stunden vor Durchführungstermin, so ist der Fotograf berechtigt, eine Rechnung in Höhe der Ausfallzeit zu stellen.
8. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist nach Zugang der Rechnung oder Zahlungsaufforderung begleicht.
9. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben gelieferte Druckerzeugnisse Eigentum des Fotografen.
Haftungsregelungen
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht bzw. die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wurde der Abbildung im Vorfeld ausdrückllich widersprochen.
3. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
4. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit gelieferter Druckerzeugnisse nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des jeweiligen Materials.
5. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmmaterial, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
6. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie durch schuldhafte herbeigeführte Pflichtverletzungen. Für Schäden an Aufnahmeobjekten oder- daten haftet der Fotograf, wenn nichts anderes vereinbart, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Liefertermine sind verbindlich, wenn sie vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für deren Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Datenschutz
Der Fotograf behandelt alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Zur Auftragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.
Referenzen, Verwendung zu eigenen Zwecken
Der Fotograf wird ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers entstandenes Bild- oder Datenmaterial nicht für eigene Zwecke verwenden, soweit die Verwendung des Daten- oder Bildmaterials das Recht am eigenen Bild des Auftraggebers oder andere Persönlichkeitsrechte verletzen kann. Gleiches gilt für eine Aufnahme in die Referenzliste des Verwenders bzw. Darstellung auf der eigenen Website.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart; auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder juristische Personen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.